Bundesprogramm Jugend und Musik J+M

Umsetzung der Kulturbotschaft 2025-2028

Mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms Jugend und Musik J+M setzt das Bundesamt für Kultur BAK im Rahmen der Kulturbotschaft 2025-2028 vorgesehene Massnahmen um. Insbesondere wird das Anliegen des VMS einer Ausweitung des J+M-Angebots auf den frühkindlichen Bereich berücksichtigt.

Neue J+M-Verordnung

Im Sommer 2025 trat eine neue J+M-Verordnung in Kraft. Der Fokus liegt auf dem Bestreben, vermehrt musikferne Kinder und Jugendliche anzusprechen und diese an die Musik heranzuführen. So wird insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs des J+M-Angebots auf Kinder im Alter von 0-4 Jahren umgesetzt. Dies ist ein deutlicher Fortschritt beim gleichberechtigten Zugang zur musikalischen Bildung. Der VMS strebte diese Anpassung schon länger an und hat sie im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für die Kulturbotschaft 2025-2028 beantragt.

Weiter fällt künftig die Unterscheidung zwischen Lagern und Kursen weg und neu können auch Grenzgänger:innen die Ausbildung zum/zur J+M-Leiter:in absolvieren.

Reorganisation Aus- und Weiterbildung

Die für 2025 geplante Reorganisation der Aus- und Weiterbildung der J+M-Leitenden wurde zurückgestellt und wird im Jahr 2026 neu diskutiert, da verschiedene Laienverbände mit den Vorschlägen des Bundesamts für Kultur BAK nicht einverstanden waren.