Fachkräfte an Musikschulen

Wie kann dem Mangel an Musiklehrpersonen begegnet werden?

Die enge Zusammenarbeit zwischen dem VMS und der Konferenz der Musikhochschulen Schweiz KMHS in der Problematik des Lehrkräftemangels an Musikschulen wird im Jahr 2025 weitergeführt. Die beiden Partner legen drei Schwerpunkte fest, die gemeinsam bearbeitet werden.

Vorgehen

Die Umfrage des VMS zur Situation bei Stellenbesetzungen an VMS-Musikschulen aus dem Jahr 2023 zeigte Handlungsbedarf auf. Um die Problematik anzugehen, erteilte die KMHS ihrer AG Musikpädagogik, bestehend aus den Studiengangsleitungen der zur Lehrbefähigung an Musikschulen führenden Studiengänge, einen ausführlichen Auftrag zur Bearbeitung von Fragen in den Kontexten Zielkompetenzen, pädagogische Anteile im Studium, weitergehende Harmonisierung instrumental- und vokalpädagogischer Studiengänge, Sprachkompetenzen, Lehrinhalte für inklusive Unterrichtskompetenz sowie Hospitationen/Praktika. Im Bereich der Sprachanforderungen vereinbarten die Studiengangsleitungen MA Musik Pedagogy ein gemeinsames Mindestniveau bei den Sprachanforderungen von B2 in Deutsch bzw. Französisch oder Italienisch. Weiter vereinbarten der VMS und die KMHS, prioritär die drei Schwerpunkte Weiterbildung von Musikschullehrkräften, Nachqualifizierung von Musikhochschulabsolvent:innen ohne pädagogischen Masterabschluss sowie Praktika/Hospitationen zu vertiefen.

Arbeitsschwerpunkte 2025

Weiterbildung von Musiklehrpersonen: VMS und KMHS planen die Entwicklung von Grundsätzen und Vorgehen, die eine Vermittlung von Fähigkeiten in Bereichen erlauben, die im viersemestrigen Masterstudium aus zeitlichen Gründen nicht genügend abgedeckt werden können. Zum Beispiel wären Weiterbildungen im Bereich der Lehrinhalte für inklusive Unterrichtskompetenz denkbar.

 

Nachqualifizierung: Es besteht Einigkeit, dass ein Master in Instrumental-/Vokalpädagogik oder ein Bachelor im Bereich Musik&Bewegung weiterhin die Voraussetzung für den Zugang zum Beruf der Musiklehrperson sein muss. Für Absolvent:innen einer Musikhochschule ohne Master in Pädagogik sind Lösungen für den Erwerb pädagogischer Nachqualifikationen zu prüfen, die zur Arbeit als Musikschullehrperson befähigen.

 

Praxisbezug: Beide Verbände anerkennen die Notwendigkeit und Bedeutung eines strukturierten Austauschs im Bereich Praktika und Hospitationen, damit Hochschulabsolvent:innen dank der engen Zusammenarbeit von Musikschulen und Musikhochschulen den Übergang vom Studium zum Beruf als Musiklehrperson erfolgreich gestalten können.